![Ein 1,6 Liter Diesel-Motor des Volkswagenkonzerns liegt während einer Greenpeace-Aktion in einem Sarg. Bild: Matthias Balk/dpa]()
Die Vorstellung des neuen Polo hat es gerade erst in Erinnerung gerufen: Volkswagen baut auch Autos. Aber schon haben Abgas-Skandal und Juristen den Konzern wieder in ihren Fängen. Vor allem für die Kunden ist die Lage unübersichtlich. Wie ist der derzeitige Stand?Braunschweig. Viele VW-Kunden mit einem Schummel-Diesel vor der Haustür wollen endlich wissen: Welche Rechte habe ich, welche Forderungen kann ich geltend machen? Volkswagen kämpft, Fronten gibt es gleich mehrere - darunter Einzelklagen von Autobesitzern, die den Kaufpreis ihres Wagens zurückhaben wollen, oder Anlegerklagen. Gleichzeitig ärgert es Verbraucherschützer, dass die freiwillige Kulanzregel - wonach Volkswagen auf Verjährung verzichtet - in einem halben Jahr endet. Ein Wegweiser durch das Justiz-Dickicht:Zivilrechtliche Klagen: Es ist nur ein Fall, doch für die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld birgt er Sprengkraft: Der Besitzer eines Eos-Coupés will den Kaufpreis seines Diesel-Modells zurück, verhandelt wird seit Donnerstag am Landgericht Braunschweig. Entscheiden werden die Richter aber erst am 31. August. Nach VW-Angaben sind in Deutschland knapp 4000 zivilrechtliche Verfahren anhängig. Bei der Internetplattform "myright.de", die von Hausfeld vor Gericht vertreten wird, liegen nach Angaben der Anwälte rund 30 000 deutsche Fälle. Laut Hausfeld soll die Klage in diesen Fällen im September eingereicht werden.Schadenersatz in Europa: Können die getäuschten Kunden auch in Europa Schadenersatz von VW erhalten? Das wollen die Anwälte erreichen, auch wenn Volkswagen dies im Gegensatz zum US-Geschäft immer ausgeschlossen hat. Allerdings dürfte das Ergebnis selbst im günstigsten Fall für die Kläger völlig anders aussehen als in den Vereinigten Staaten, was bei Verbraucherschützern auf massive Kritik stößt. Nach Angaben eines Hausfeld-Anwalts gilt es als Schadenersatz, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens erstattet zu bekommen.Verjährungsverzicht: In einem...