Augsburg. Ein Gastronom aus Kempten darf nachts vorerst weiter keine Döner zum Mitnehmen verkaufen. Das Verwaltungsgericht Augsburg vertagte am Mittwoch eine Entscheidung in der Sache. Der Mann hatte gegen eine Auflage der Stadt geklagt, die es ihm verbietet, seine Brotfladen nach 22 Uhr auf die Straße zu verkaufen. Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärms reagiert.Nach Auskunft der Stadt darf der Mann zwar bis frühmorgens Döner verkaufen. Denn in Kempten gibt es mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstunde für Gaststätten. Nur der Straßenverkauf ist ihm nachts untersagt. Diese Auflage setzten die Behörden über das Baurecht um: Der Döner-Imbiss war vor einigen Monaten in eine andere Immobilie im Zentrum der Allgäuer Stadt gezogen. Dafür hatte der Betreiber eine neue Baugenehmigung gebraucht. Die Stadt erteilte diese Ende 2016 - verbunden allerdings mit der besagten Auflage. Anspruch auf Nachtruhe Die Stadt beantragte nun vor Gericht die Abweisung der Klage. Denn gegen die Baugenehmigung und die darin enthaltene Auflage war der Döner-Händler nicht vorgegangen. Erst auf ein späteres Schreiben der Stadt, das die Lärmschutzauflage erläuterte, reagierte er. "Er hat es einfach zu spät gemerkt, er hätte schon im Vorfeld Beschwerde einlegen müssen", sagte Richterin Schabert-Zeidler. Die Klage des Gastronomen hält sie für wenig aussichtsreich. "Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe - darauf hat der Bürger einen Anspruch." Lärm aus Lokalen Für Klaus-Dieter Maier, den Anwalt des Gastronomen, ist der Döner-Laden gar nicht für den nächtlichen Lärm verantwortlich, sondern die umliegenden Wirtschaften, die bis in die Nacht Alkohol ausschenken dürfen. Auch Richterin Beate Schabert-Zeidler empfahl der Stadt zu prüfen, ob das Straßen-Verkaufsverbot deshalb erst ab 24 Uhr angesetzt werden könne.Dass es am Mittwoch nicht zu einer Entscheidung...
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