Mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr sind keine zusätzlichen Gebühren verbunden. Das versicherte Bürgermeister Alwin Märkl bei der Sitzung des Freudenberger Gemeinderats.Die geplante Splittung der Abwassergebühr zum 1. Januar 2018 samt Beschluss der Satzung war wichtiges Thema bei der Tagung. Wie der Bürgermeister Alwin Märkl informierte, sollen die bisher schon auflaufenden Kosten für die Entwässerungseinrichtung nach einem geänderten und auch gerechteren Modus auf die Benutzer verteilt werden. "Dies kann und wird bei einzelnen Anschlussnehmern zu Abweichungen in der Gebührenhöhe - nach oben, aber auch nach unten - führen", sagte Märkl.Die Gebührenerhöhungen seien Folge einer Neukalkulation, nachdem erhebliche Investitionen in den vergangenen Jahren getätigt worden und auch die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung nicht unerheblich gestiegen seien. "Der Anstieg der Gebühren muss streng getrennt von der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gesehen werden, da auch ohne die Einführung eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist", unterstrich das Gemeindeoberhaupt. Größere Transparenz Die Neu- und Andersverteilung der Kosten ist laut Märkl notwendig, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bisherigen Verteilungsmaßstab in mehreren Urteilen beanstandet habe. Mit der neuen Gebührenverteilung trage die Gemeinde den Anforderungen dieser Rechtsprechung Rechnung. Somit werde wie gefordert eine größere Transparenz und eine verursachergerechte Kostenverteilung erreicht.Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung würden auch künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter umgelegt, kündigte der Bürgermeister an. Für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr seien die überbauten und befestigten Flächen der Grundstücke ausschlaggebend - sie werde daher nach Quadratmetern erhoben.Die Gemeinde bietet den Bürgern am Mittwoch, 6. September, um 19 Uhr in der Schulturnhalle...
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