(rns) Wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht vor über einem Jahr einen 43-Jährigen zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. In der Berufung, die sowohl der Verurteilte, als auch die Staatsanwaltschaft eingelegt hatten, kam es nun noch dicker. Landgerichtsvizepräsident Georg Grüner brummte ihm sieben Monate "ohne" auf.Im Juni und August 2014 war der Hartz-IV-Empfänger von der Polizei kontrolliert worden. Dabei hatte er einen in England ausgestellten Führerschein vorgezeigt. Dieser war ihm, nach zwei vergeblichen Versuchen, seinen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen, von der dortigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden. Dazu hatte der Bewohner einer Weidener Randgemeinde seine deutsche Fahrerlaubnis vorgelegt. Diese hatte er, nachdem sie ihm vom Landratsamt Neustadt/WN im Januar 2014 entzogen worden war, dort als verlustig gemeldet und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgelegt. 13 Vorverurteilungen Nach drei Verhandlungsterminen stand für Staatsanwalt Florian Bauer fest, dass der Angeklagte gewusst hatte, dass das umgeschriebene Dokument in Deutschland keinerlei Gültigkeit hatte. Es handele sich somit nicht um fahrlässiges, sondern um vorsätzliches Fahren ohne Führerschein. Dieses und zahlreiche andere Verfahren zeigten, dass der Mann große Probleme mit staatlicher Autorität habe, stellte Bauer fest.Aus 13 Vorverurteilungen, wegen denen er auch schon mehrfach hatte einsitzen müssen, waren zum Tatzeitpunkt noch zwei Bewährungen offen. Ein weiterer Prozess steht in Nürnberg an. Eine Verurteilung wegen siebenmaligen Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung von Polizisten steht kurz vor der Revision durch den Bundesgerichtshof. Staatsanwalt Bauer kreidete dem Verheirateten seine Hartnäckigkeit und die schnelle Rückfallgeschwindigkeit an. "Mit Lügen und Trickserei" habe er immer wieder versucht, die Gesetze zu umgehen....
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