Manchmal lehnen Betriebe Bewerber aufgrund ihres Geschlechts ab. Erlaubt ist das nicht. Wem das widerfährt, der sollte seinen Frust deshalb nicht einfach herunterschlucken, sagt Florian Haggenmiller vom Deutschen Gewerkschaftsbund."Da sollte man sich auf jeden Fall Unterstützung organisieren." In Betrieben sind dafür der Betriebsrat oder die Jugendauszubildendenvertretung gute Ansprechpartner. Auch an Gewerkschaften können sich junge Leute in solchen Fällen wenden.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung wegen des Geschlechts. (tmn)
↧